ARCHITEKTEN-
UND INGENIEURRECHT

ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

HAFTUNG / HONORARRECHT / PLANER-ARGE / VERSICHERUNG / VERTRAGSGESTALTUNG

Nicht nur Investoren und Projektentwickler, sondern auch die öffentliche Hand unterstützen wir bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie der Gestaltung städtebaulicher Verträge. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Sinne des BauGB sowie sämtliche Problem- und Fragestellungen zu Vorkaufsrechten.

Wir begleiten unsere Mandanten ferner umfassend bei der Schaffung von Baurecht bei Infrastrukturmaßnahmen, großflächigen Einzelhandels- und Wohnungsbauprojekten oder der Errichtung von Einzelimmobilien. Dabei suchen wir stets die Kooperation mit den Genehmigungsbehörden.

Sind Streitigkeiten unvermeidbar, vertreten wir unsere Mandanten vor den Verwaltungsgerichten bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen oder Bauvoranfragen, öffentlich-rechtlichen Nachbarstreitigkeiten oder der Abwehr von baubehördlichen Ordnungsverfügungen sowie in Normenkontrollverfahren.